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   RG, 04.10.1938 - 4 D 696/38   

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https://dejure.org/1938,447
RG, 04.10.1938 - 4 D 696/38 (https://dejure.org/1938,447)
RG, Entscheidung vom 04.10.1938 - 4 D 696/38 (https://dejure.org/1938,447)
RG, Entscheidung vom 04. Oktober 1938 - 4 D 696/38 (https://dejure.org/1938,447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Rücktritt vom Versuch i. S. des § 46 Nr. 1 oder 2 StGB. angenommen werden, wenn der Täter nur eine bestimmte Ausführungsweise seines im übrigen unverändert auf den erstrebten Erfolg gerichteten Tuns aufgibt? 2. Kann ein unter Anwenden von Betäubungsmitteln ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Als demgegenüber der Bundesgerichtshof zu einer Auslegung überging, für die es vor 1945 einer damals zulässigen, aber rechtsstaatswidrigen Analogie zu Lasten von Straftätern bedurfte (vgl. RGSt 72, 349 [351] - zur Anwendung von Betäubungsmitteln), und dann im Laepple-Urteil sogar die Verursachung einer unausweichlichen Zwangswirkung durch einen psychisch determinierten Prozeß als Gewalt einstufte (BGHSt 23, 46 [54]), hat sich dagegen alsbald Kritik gemeldet; eine für die Vorhersehbarkeit durch den Staatsbürger wesentliche und für den polizeilichen Einsatz wünschenswerte gefestigte Rechtsauffassung konnte sich daher nicht bilden, und zwar um so weniger als auch der Bundesgerichtshof an den Gewaltbegriff im Falle von Vergewaltigungen erheblich strengere Anforderungen stellte und nicht einmal ein Einschließen in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung genügen ließ (NJW 1981, S. 2204).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Das reichsgericht hat das bis zuletzt verneint, immerhin aber ein rechtspolitisches Bedürfnis nach einer gegenteiligen Lösung der Frage in RGSt 58, 98 und 72, 349 anerkannt.

    Die Verneinung hat es darauf gestützt, daß zur Gewalt beim Täter körperliche Kraftanwendung gehöre (RGSt 58, 98); daran sei auch wegen der Wortfassung des § 177 StGB festzuhalten (RGSt 72, 349).

  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53

    Rechtsmittel

    Wie das Schwurgericht zutreffend ausführt, kommt ein strafbefreiender Rücktritt dann nicht in Betracht, wenn der Täter zwar die Ausführung seines verbrecherischen Entschlusses für den Augenblick, nicht aber endgültig aufgibt (vgl. RGSt 72, 349; BGH 5 StR 898/52 vom 26.2.53).
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